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   BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86   

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https://dejure.org/1986,8545
BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86 (https://dejure.org/1986,8545)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1986 - 1 ER 303.86 (https://dejure.org/1986,8545)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1986 - 1 ER 303.86 (https://dejure.org/1986,8545)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, verletzt die Versagung der Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten eines noch nicht acht Jahre lang ununterbrochen im Bundesgebiet lebenden Ausländers in der Regel das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66 = NVwZ 1985, 497 und vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44); denn für einen solchen Ausländer ist die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatland und die dafür erforderliche Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatlandes, das zugleich Heimatland und bisheriges ständiges Aufenthaltsland seines Ehegatten ist, im allgemeinen nicht unzumutbar schwer, zumal dann nicht, wenn der Ausländer - wie der Ehemann der Antragstellerin - im Bundesgebiet noch keine berufliche Existenz hat.
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, verletzt die Versagung der Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten eines noch nicht acht Jahre lang ununterbrochen im Bundesgebiet lebenden Ausländers in der Regel das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66 = NVwZ 1985, 497 und vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44); denn für einen solchen Ausländer ist die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatland und die dafür erforderliche Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatlandes, das zugleich Heimatland und bisheriges ständiges Aufenthaltsland seines Ehegatten ist, im allgemeinen nicht unzumutbar schwer, zumal dann nicht, wenn der Ausländer - wie der Ehemann der Antragstellerin - im Bundesgebiet noch keine berufliche Existenz hat.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 1 B 100.84
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86
    Die Frage, wieweit es mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, den Nachzug des ausländischen Ehegatten zu einem im Geltungsbereich des Ausländergesetzes lebenden und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindenden Ausländers der zweiten Generation - wenn auch unter Umständen nur vorübergehend - zu versagen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1985 - BVerwG 1 B 100.84 -).
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